Käufer-Name, Aktenzeichen # # ###/## - Anspruchsbegründung in der Form einer Klageschrift



Käufer-Stadt, den ##.##.####

An das
Amtsgericht Prozess-Ort
Prozess-Str. ##

##### Prozess-Ort



Im Mahnverfahren (Aktenzeichen # # ###/##)

Käufer-Name (eBay-Name: #-#####), Käufer-Straße ##, ##### Käufer-Stadt

- Kläger bzw. Käufer

gegen

Verkäufer-Name (eBay-Name: ###########), Verkäufer-Straße 6, ##### Verkäufer-Stadt

- Beklagter bzw. Verkäufer

wegen der Rückabwicklung des eBay-Kaufes einer Handhebel-Espressomaschine "La Pavoni Professional"

wird folgender Antrag gestellt:

Der Beklagte soll verurteilt werden, dem Kläger vollen Kostenersatz für die Rückabwicklung des besagten Kaufes bei eBay zu leisten und zusätzlich die Verfahrenskosten zu tragen. Ohne eine fristgemäße Reaktion des Beklagten soll eine Versäumnisentscheidung gefällt werden.

Die Höhe des vollen Kostenersatzes für die Rückabwicklung des Kaufes setzt sich zusammen aus
- dem Kaufpreis inklusive Versand236,40 € (vgl. Anlage A)
- der Rücksendung als Paket mit Rückschein und Rechnung8,70 € (vgl. Anlage R)
- 2 Mahnschreiben als Einschreiben mit Rückschein  20,00 € (vgl. Anlagen U und X)
265,10 €

Davon hat der Beklagte nach der Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens und vor seinem Widerspruch, der zu diesem Gerichtsverfahren führte, 245,10€ auf das Konto des Klägers überwiesen. Somit verbleiben zum vollen Kostenersatz noch 20,00€ und weitere 8,70€ für den Versand, wenn der Beklagte wünscht, dass ihm der Kläger die unaufgefordert zurückerhaltene La Pavoni erneut zusendet. Vom Kläger wurden bislang 23,00€ für das Mahnverfahren und 52,00€ für das Gerichtsverfahren vorgestreckt.

Anspruchsbegründung:

Laut Artikelbeschreibung wurde die La Pavoni nur einmal benutzt und ist vollkommen funktionsfähig.

(Beweis vgl. Anlage A)

Vor Abschluss der Auktion hat sich der Kläger beim Beklagten nach dem Kaufdatum erkundigt und aufgrund der einmaligen Benutzung die zu vermutende Neuwertigkeit angesprochen. Der Neuwertigkeit wurde nicht widersprochen und zum Kaufdatum wurde erwidert, dass die La Pavoni ein Geschenk zur Hochzeit vor zwei Jahren war.

(Beweis vgl. Anlage B)

Nach Erhalt der Ware musste der Kläger feststellen, dass die La Pavoni Professional zwischen 22 und 28 Jahre alt sein muss, nicht funktionsfähig ist, erkennbar häufiger benutzt wurde und dass offensichtliche Mängel verschwiegen wurden.

(Beweis vgl. Anlage C)

Die vorstehend beschriebenen Mängel verstoßen gegen die etwas weiter gefassten Vertragsbedingungen von eBay, die die Gewährleistungsrechte des Käufers definieren und für die eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, sowie gegen den enger formulierten $444 BGB und rechtfertigten eine Anfechtung des Kaufes, der damit als von Anfang an nichtig anzusehen ist (§142 BGB).

(Beweis vgl. Anlage D)

Die detaillierte Beschreibung des Kaufes mit dem zugehörigen zeitlichen Verlauf belegt, dass die Fristen für Rückfragen und Beschwerden beim Verkäufer, für die eBay-Fallbearbeitung, die Rechnung, die Mahnungen und für das automatisierte Mahnverfahren eingehalten wurden. Ebenso werden dort die Ausführungen des Klägers (vgl. insbesondere die Argumentation nach dem dortigen Spiegelstrich 10.d) und die Stellungnahmen des Beklagten wiedergegeben.

(Beweis vgl. Anlage E)


                             
Unterschrift